Fachtagung Rind am 22.11.16


Über die aktuelle Gesetzeslage zu JGS-Anlagen (Jauche, Gülle und Sickersaft) und Konsequenzen für die landwirtschaftliche Praxis sprach Dr. Nußbaum (LAZBW Aulendorf). Er betonte, dass für alte Anlagen Bestandesschutz gilt. Wenn eine wesentliche Änderung durch einen Neubau stattfindet und neue und alte Anlage verbunden ist, gilt die neue Regelung für die gesamte Anlage. Für die Bauausführung sind nur Bauprodukte, Bauarten, Bausätze mit Verwendbarkeitsnachweisen z. B. Beton nach DIN-Norm zulässig. Für den Bau neuer Anlagen gilt eine Fachbetriebspflicht. Das bedeutet, dass eine Fachkraft die Aufsicht über die Bauarbeiten haben muss. Daher ist kein Bau in alleiniger Eigenregie möglich.

 

Außerdem fordert die Gesetzeslage, dass alles was verunreinigt ist, aufgefangen werden muss z. B. Gärsaft und verschmutztes Niederschlagswasser. (Wasser das an der Anschnittsfläche bzw. mit Silageresten auf dem Boden in Berührung kam). Es reicht nicht wie bisher, dass das Silo besenrein ist. Die Fläche muss täglich nass gereinigt werden (mit Hochdruckreiniger). Für dieses „Schmutzwasser“ wird eine Lagerkapazität von 6 Monaten gefordert. Bei bestehenden Anlagen besteht keine Forderung einer Sachverständigenprüfung, da diese Anlagen dem Bestandesschutz unterliegen. Die anfallende Wassermenge wird aufgrund der Jahresniederschlagsmenge berechnet, davon werden 30 % Verdunstung abgezogen und die Hälfte angerechnet (6 Monate). Es muss das Wasser der Rangierfläche und der Grundfläche des Silos aufgefangen werden. Dabei darf 10 % des vorhandenen Güllelagerraums mit Sickersaft befüllt werden.

 

Bei einer Schlauchsilage ist die Entnahmestelle entscheidend. Dort wo die Silage entnommen wird, muss das Wasser aufgefangen werden.


Von der Umstellung der Milchviehhaltung auf Ökologischen Landbau berichtete der Demeter Milcherzeuger Herr Löw aus Ilshofen. Als seine Beweggründe nannte er den Wunsch weg von der Chemie (Dünger und Pflanzenschutz) zu kommen und auf Gen-Futter zu verzichten. Außerdem hegte er die Hoffnung, dass die Tierarztkosten sinken und er wollte nicht wachsen, sondern die Bestandesgröße halten. Entscheidend für die Umstellung war der Gesamtgedanke des ökologischen Landbaus. Er selbst ist der Überzeugung, dass seine Entscheidung die richtige war. Er fühlt sich unabhängiger und ist innerlich zufrieden bei etwa gleicher Arbeitsbelastung.


Herr Haugstätter vom Beratungsdienst Ökologischer Landbau prognostiziert ein Wachstum der Biobranche und einen steigenden Umsatz. Auch der Bio-Milchmarkt entwickelt sich positiv. Allerdings betonte er, dass ein Mindestpreisunterschied von mindestens 10 Cent von Bio zu konventionell gebraucht wird, um wirtschaftlich Milch erzeugen zu können. Leider ist die Mast von Biotieren relativ uninteressant, da hauptsächlich die Bio-Mutterkuhhalter den Markt bedienen und der Preisunterschied von Bio zu konventionellem Fleisch lediglich ein Euro pro kg beträgt. Daher werden die männlichen Kälber in der Regel zu konventionellen Preisen verkauft.


Laut Herrn Haugstätter sind die Voraussetzungen für die Umstellung:
  • Hauptfutterfläche ist das A und O
  • Steigende Grundfutterleistung (Grundfutterleistung rund 4.000 Liter)
  • Produktionstechnik muss stimmen
  • Preis muss stimmen
Eine Gesamtbetriebsumstellung dauert 24 Monate. Durchschnittlich ist mit einer Milchleistung von 6.000 kg zu kalkulieren. Der Anteil der Grünfütterung steigt. Ein Vollweidegang ist lediglich bei arrondierten Flächen und einem Ausbleiben einer Sommertrockenheit möglich.

Frau Bühlmeyer (LRA Ostalbkreis) sprach über Tierschutz, die Arzneimittelnovelle und weitere aktuelle Themen aus dem Bereich Veterinärwesen. Hierzu stellte Sie fest, dass bei einer betriebsindividuellen halbjährlichen Therapiehäufigkeit > 2 ein Antibiotikaminimierungsplan in Zusammenarbeit von Betrieb und Hoftierarzt erstellt werden muss. Sie machte deutlich, dass die Arzneimittelnovelle zu einer Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika geführt hat. Beim Enthornen der Kälber wird eine Sedation und der Einsatz eines Schmerzmittels gefordert. Eine Nichteinhaltung ist CC-relevant.
Außerdem werden betriebliche Eigenkontrollen und Aufzeichnungen über den Gesundheitszustand der Tiere gefordert, denn nur „wer schreibt der bleibt“. Für die BHV1-Kontrolle wird entweder eine zweimalige Beprobung der Tankmilch oder eine einmal jährliche Blutprobe gefordert.
Eine neue Krankheit ist Lumpy skin disease (LSD; Hautknotenkrankheit). Hierbei handelt es sich um eine Pockenerkrankung der Wiederkäuer. Klinisch erkrankte Tiere zeigen Fieber und später typische Hautveränderungen (ledrige und „löchrige“ Haut). Diese knötchenartigen Läsionen können auch sehr dezent ausfallen und sind teilweise nur durch Ertasten feststellbar Regelmäßig sind auch das Euter und die Zitzen von Hautveränderungen betroffen. Tragende Tiere können abortieren. In der Vergangenheit wurde dieser Virusinfektion in Europa eine untergeordnete Bedeutung eingestuft. Derzeit breitet sich die Tierseuche, vom Mittleren Osten kommend, in Europa aus. Der Erreger der LSD ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich: Menschen können nicht an LSD erkranken. LSD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Ausbruch in einem Rinderzuchtbetrieb und/oder in einem Milchbetrieb ist mit hohen wirtschaftlichen Verlusten verbunden.

Zum Thema: „Liquidität im Milchviehbetrieb - Umgang mit der Milchkrise und Lehren daraus“ sprach Herr von Wilpert (Geschäftsbereich Landwirtschaft). Er geht von weiterhin großen Preisschwankungen in den nächsten Jahren aus. Für die Planungen eines Stallneubaus werden 29 Cent Netto-Milchpreis angenommen. Denn bei 25 – 26 Cent können keine Abschreibungen für Ersatzinvestitionen eingestellt werden. Für eine solide Betriebsplanung und Kalkulation werden 35.000 – 40.000 € Gewinn je Familien-AK gefordert. Herr Häckel von Agriconcept Stuttgart verdeutlichte, wie wichtig der Kontakt und der Dialog mit der Hausbank in solch schwierigen Zeiten ist.